Zu leisten sind von jedem aktiven Mitglied, das im laufenden Jahr das 19. Lebensjahr beendet, acht Arbeitsstunden.
Bei „vielspielenden“ Passivmitglieder richtet sich der Stundensatz nach den gespielten Stunden und beträgt maximal 4 Stunden.
Zu leisten sind von jedem aktiven Mitglied, das im laufenden Jahr das 19. Lebensjahr beendet, acht Arbeitsstunden.
Bei „vielspielenden“ Passivmitglieder richtet sich der Stundensatz nach den gespielten Stunden und beträgt maximal 4 Stunden.
Weibliche aktive Mitglieder haben Arbeitsstunden das letzte Mal in dem Jahr abzuleisten, in welchem sie ihr 62. Lebensjahr vollendet haben.
Männlich aktive Mitglieder haben Arbeitsstunden das letzte Mal in dem Jahr abzuleisten, in welchem sie ihr 65. Lebensjahr vollendet haben.
Arbeitsstunden können innerhalb der eigenen Familie (z.B. Kinder und Ehepartner) übertragen werden.
Nichtmitglieder können keine anrechenbaren Arbeitsstunden leisten.
Eine darüberhinausgehende Übertragung auf andere Mitglieder und Folgejahre kann nicht erfolgen.
Die geleisteten Arbeitsstunden werden vom Mitglied auf den verteilten Arbeitskarten erfasst, müssen vom Einsatzleiter abgezeichnet werden und sind bis zum 30. November dem Kassier zur Abrechnung zu übergeben. Jedes Mitglied ist für die Erfassung selbst verantwortlich. Arbeitsstunden, welche bis zum 30. November nicht nachgewiesen sind, werden mit 15 € pro Stunde in Rechnung gestellt und bis zum Ende des laufenden Jahres abgerechnet. Arbeiten die nach der Frist geplant sind bzw. erledigt werden, können nur für das neue Jahr angerechnet werden.
Möglichkeiten zur Ableistung von Arbeitsstunden sind:
- Pflege der Außenanlage (nach geleisteten Stunden)
- Renovierung des Tennisheims (nach geleisteten Stunden)
- Instandhaltung der Tennisplätze (nach geleisteten Stunden)
- Ausrichten eines Stammtisches (6 Std. pro Stammtisch)
- Kuchenspende (1/2 Stunde pro Kuchen, max. 1 Stunde pro Jahr)
- Mithilfe bei Veranstaltungen der Tennisabteilung (nach gel. Stunden)
- Neuen Sponsor finden (abhängig von der Höhe des Wertes)